Verfahren · Baugenehmigung

Genehmigungen und Beratung für Ihren Umbau

Fällt Ihr Vorhaben unter eine Baugenehmigung, eine Anzeige oder ist es genehmigungsfrei? Wir klären, welcher Weg zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Standort passt. Ist ein Antrag nötig, übernehmen wir die Zeichnungen, den technischen Nachweis und die Begleitung bis zur Beantwortung der Fragen der zuständigen Behörde.

  • Die Genehmigungsprüfung im Omgevingsloket als Ausgangspunkt
  • Zeichnungen und Berechnungen, die zueinander passen
  • Unterstützung bei Nachforderungen und technischen Fragen
Erkennen Sie Ihre Projektfrage

Wann Genehmigung und Beratung ein Thema sind

Zuerst klären, welches Verfahren gilt, danach den Antrag oder die Anzeige sorgfältig vorbereiten.

01 / Erweitern

Anbau, Vorbau oder Dachaufstockung

Bei Erweiterungen muss zuerst geprüft werden, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder unter einen anderen Weg fällt.

02 / Tragwerk

Änderungen am Tragwerk

Bei einer tragenden Wand, einer Treppenöffnung oder einer Dachterrasse gehören statische Grundlagen und Berechnungen oft zum Nachweis. Statische Berechnungen

04 / Wohnung und Eigentümergemeinschaft

Arbeiten an einem gemeinsamen Gebäude

Bei Dacherneuerung, Fassadensanierung oder energetischer Sanierung durch eine Eigentümergemeinschaft (VvE) muss je Tätigkeit geprüft werden, welche Zustimmung nötig ist.

05 / Nutzung

Nutzungsänderung oder andere Nutzung

Bei einer anderen Funktion oder Aufteilung können Bau-, Nutzungs- und Bebauungsplanregeln zusammenkommen.

Amsterdam und Amstelveen

Der Standort bestimmt mit, was erlaubt ist

In Amsterdam-Amstelland können Regeln des Bebauungsplans (omgevingsplan), Gestaltungsanforderungen (welstand) und Auflagen für Denkmäler oder ortsbildprägende Bebauung Ihr Vorhaben beeinflussen.

Worauf wir früh achten
  • Die Regeln des Bebauungsplans (omgevingsplan) für Ihr Grundstück
  • Gestaltung (welstand): Baukörper, Fassadengliederung, Material und Farbe
  • Geschütztes Stadtbild oder Denkmalstatus
  • Das Verhältnis zur angrenzenden Bebauung und zu den Grundstücksgrenzen
  • Ob mehrere Tätigkeiten zugleich eine Rolle spielen, etwa Bauen und Nutzen

Wer dies früh im Entwurf berücksichtigt, kann Entscheidungen besser begründen und erhält stimmige Antragsunterlagen.

Ein Unterlagenpaket nach Maß

Welche Unterlagen können nötig sein?

Welche Unterlagen nötig sind, unterscheidet sich je Tätigkeit und je zuständiger Behörde. Deshalb arbeiten wir nicht mit einer festen Dokumentenliste.

Bestandteile
  • Lage und Standort: Adresse, Katasterdaten, Grundstücksgrenzen und eine klare Beschreibung des Vorhabens
  • Zeichnungen von Bestand und Neuzustand: Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Maßen
  • Statische Informationen: Grundlagen, Berechnungen und eine kurze Erläuterung bei Änderungen am Tragwerk
  • Untersuchungen und Berichte: je nach Standort und Eingriff, etwa zu Brandschutz, Schall, Boden oder Natur
Von der Prüfung zum Antrag

Der Weg in fünf Schritten

  1. Zur Genehmigungsprüfung (auf Niederländisch)

    Das Omgevingsloket gibt einen ersten Hinweis: Genehmigungspflicht, Anzeigepflicht oder Informationspflicht.

  2. Die Tätigkeiten bestimmen

    Geht es um Bauen, Abbrechen, Nutzen, eine Abweichung vom Bebauungsplan oder eine Kombination davon?

  3. Die zuständige Behörde feststellen

    Prüfen Sie, welche Behörde in Ihrer Situation entscheidet; das ist nicht immer die Gemeinde.

  4. Die Unterlagen zusammenstellen

    Wir arbeiten die Zeichnungen, Berechnungen, Fotos und eventuellen Untersuchungen aus, die für Ihr Projekt nötig sind.

  5. Einreichen und die Prüfung begleiten

    Der Antrag oder die Anzeige läuft über das Omgevingsloket. Wir unterstützen bei Nachforderungen und technischen Fragen.

Genehmigungsfrei bauen

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung gelten die technischen Regeln der Bauwerksverordnung (Besluit bouwwerken leefomgeving, Bbl) weiter, etwa Anforderungen an statische Sicherheit, Brandschutz und Gesundheit.

Zuerst prüfen lassen

Manche An- und Nebengebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich und kleinere Änderungen können genehmigungsfrei sein, innerhalb der Grenzen, die die Bbl unter anderem für Fläche, Höhe und Abstand setzt. Ob das für Ihr Vorhaben gilt, hängt von der Tätigkeit, vom Standort und von den Regeln ab.

Eine falsche Einschätzung kann zu behördlichem Einschreiten oder zu einer nachträglich doch nötigen Genehmigung führen. Im Zweifel ist eine kurze Prüfung vorab der sicherste Weg. Wir weisen Sie auch auf Punkte hin, die dann noch Aufmerksamkeit brauchen, etwa das Tragwerk bei einem Durchbruch oder die Folgen für Nachbarn und Grundstücksgrenzen.

Praktisch beginnen

Was können Sie bereitstellen?

Ein vollständiges Dossier ist nicht nötig, um Ihre Frage zu besprechen. Mit klaren Grundinformationen bestimmen wir schneller, welcher Weg passt.

Fragen, die Sie vorab beantworten können
  • Was möchten Sie am Gebäude, am Grundstück oder an der Nutzung ändern?
  • Wie lautet die Adresse und wie ist der heutige Zustand?
  • Spielt ein Denkmalstatus oder ein geschütztes Stadtbild eine Rolle?
  • Geht es um eine Tätigkeit oder um mehrere zugleich?
  • Wer ist Eigentümer, Auftraggeber und ausführende Firma?
  • Welche Zeichnungen, Fotos oder Berichte liegen bereits vor?
FAQ Genehmigung

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Vorhaben eine Baugenehmigung?

Das hängt von der Tätigkeit, vom Standort und von den Regeln ab, die für das Grundstück gelten. Beginnen Sie deshalb mit der Genehmigungsprüfung (Vergunningcheck) im Omgevingsloket.

Entscheidet immer die Gemeinde über meinen Antrag?

Nein. Welche Behörde entscheidet, unterscheidet sich je Tätigkeit und Situation. Bei manchen Tätigkeiten, etwa rund um Gewässer oder in einem Beschränkungsgebiet, ist eine andere Behörde zuständig.

Kann mein Vorhaben auch unter eine Anzeigepflicht fallen?

Ja. Für manche Tätigkeiten ist keine Genehmigung, sondern eine Anzeige nötig. Das Omgevingsloket zeigt, welcher Weg für Ihre Situation gilt.

Welche Unterlagen brauche ich meistens?

Oft Lagepläne, Grundrisse, Ansichten und Schnitte von Bestand und Neuzustand, statische Angaben, Fotos und eine kurze Vorhabenbeschreibung. Was genau nötig ist, hängt vom Projekt und von der zuständigen Behörde ab.

Wenn mein Vorhaben genehmigungsfrei ist, darf ich dann alles selbst bestimmen?

Nein. Auch ohne Genehmigung gelten die technischen Regeln der Bauwerksverordnung (Besluit bouwwerken leefomgeving) weiter, etwa Anforderungen an statische Sicherheit, Brandschutz und Gesundheit.

Kann ich mich vor dem Einreichen abstimmen?

Ein Vorgespräch mit der zuständigen Behörde kann helfen, die Machbarkeit und die nötigen Unterlagen besser einzuschätzen, vor allem bei komplexen Vorhaben oder mehreren Tätigkeiten zugleich.